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Keine Panik


sie kam am 25. Mai 2018 - die neue Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)

Viele Unternehmen sind nicht darauf vorbereitet - man schätzt, dass ein Drittel der Unternehmen in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung bislang ignoriert hat.

Das kann dazu führen, dass Betroffene ab dem 25. Mai 2018 mit Strafen (bis zu 20 Millionen Euro) rechnen müssen.

Bei schweren Verstößen sind bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen.

Geschäftsführer
und Datenschutzbeauftragte haften ebenfalls - ein Verstoß kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wir von HLM GmbH haben uns in monatelanger Recherche aus vielen Quellen informiert, dass wir inzwischen wissen, welche Voraussetzungen die Datenschutzerklärung einer Internetseite erfüllen muss, damit sie den Anforderungen der DSGVO entspricht.

Unser Angebot:

Text-Produktion einer korrekten
Datenschutzerklärung für Ihre Internetseite,
die alle Forderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt.



                                                      

 

Entscheiden Sie möglichst zeitnah über den abmahnsicheren Einsatz einer Datenschutzerklärung !